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Die Höhe der Abschlusskosten beträgt 5 % der eingezahlten Beiträge. Bei jeder Einzahlung werden diese dementsprechend (wie bei Ausgabeaufschlägen) als Abschluss- und Vertriebskosten vom Einzahlungsbetrag abgezogen. Der restliche Sparbetrag fließt dann entsprechend der aktuellen Fondsaufteilung in den Vertrag.
Im Gegensatz zu vielen Rentenversicherungen werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten hier also nicht auf die ersten Jahre vorgezogen, sondern auf die gesamte Laufzeit verteilt. Ein Rendite-Nachteil durch vorgezogene Belastung von Abschlusskosten für spätere Beiträge findet hier also nicht statt.
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Details zu den Kosten finden Sie in den Besonderen Bedingungen zur DWS BasisRente Premium in unserem Antragspaket.
Zusätzlich fallen jährliche Depotgebühren in Höhe von derzeit 15,40 € und innerhalb der Fonds eine Kostenpauschale (ähnlich der bei Fonds üblichen Verwaltungskosten) an. Bei der DWS BasisRente Premium beträgt diese Kostenpauschale maximal 1,5% p.a. Beim Dachfonds-Konzept werden die Kosten der Einzelfonds mit den Kosten des Dachfonds verrechnet und insgesamt auf maximal 1,5% begrenzt. So kann es nicht passieren, dass die Verwaltungskosten der einzelnen Fonds innerhalb des Dachfonds diesen Wert übersteigen. In der Rentenphase fällt eine jährliche Service-Gebühr in Höhe von 18 Euro an.
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Antworten auf häufige Fragen zur DWS Basis Rente Premium finden Sie auf der Seite FAQ zur DWS BasisRente Premium.
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