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Eine weitere Form der Garantie gibt es bei der Rürup-Rente der DWS noch in Form der Höchststandssicherung. Dies ist eine Option, die der Rürup-Sparer ab dem 55. Lebensjahr wählen muss. Diese Optionsmöglichkeit besteht bei jeder DWS BasisRente und kann ab dem vollendeten 55. Lebensjahr bis 3 Monate vor Rentenbeginn gewählt werden. Im Gegensatz zur Sparbeitragsgarantie muss diese aber nicht zwingend aktiviert werden. Wenn der Rürup-Sparer wünscht, dass seine bislang erzielten Gewinne nicht mehr unterschritten werden können, dann kann er diese Option aktivieren.
Dazu bekommt der Anleger vor dem 55. Lebensjahr von der Fondsgesellschaft DWS die Einzelheiten zur Höchststandssicherung und die Optionsmöglichkeiten mitgeteilt.
Für eine Aktivierung der Höchststandssicherung sollte der DWS der gewünschte Rentenbeginn mitgeteilt werden (der sogenannte Referenzrenteneintritts-Termin), falls dieser von dem im Eröffnungsantrag angegebenen Beginn der Rentenphase abweicht. Zu diesem Termin werden dann die monatlichen Höchststände, die das Vertragsguthaben jeweils erreicht, gesichert.
Sofern der Rürup-Sparer seinen Rentenbeginn dann zu diesem Termin wahrnimmt, wird von der Fondsgesellschaft gewährleistet, dass das Rürup-Guthaben die einmal erreichten Höchststände während der Phase der Höchststandssicherung nicht unterschreitet. Als Höchststände gelten die Guthaben an monatlichen Stichtagen. Diese Stichtage sind regulär der 5. Kalendertag eines jeden Monats (bzw. der darauf folgende Bankarbeitstag).
Selbstverständlich ist die Höchststandssicherung kostenlos und verursacht keine zusätzlichen Gebühren. Die Garantie wird erreicht durch eine Umschichtung der Fonds. Da hierbei tendenziell von Aktienfonds zu Rentenfonds umgeschichtet wird und diese geringere Verwaltungsgebühren verursachen, führt die Höchststandssicherung sogar zu geringeren Kosten im Vertrag.
Weitere Informationen zur DWS BasisRente Premium finden Sie auf der Seite FAQs zur DWS BasisRente Premium und in den Broschüren und Antragsunterlagen.
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