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Die Altersvorsorge aus der ersten Schicht stellt eine Basisversorgung dar. Zu dieser Schicht gehören die Gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke (Versorgungswerke gibt es für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte und Zahnärzte. Eine Mitgliedschaft ist meistens Pflicht.) und die landwirtschaftlichen Alterskassen.
Rürup-Rentenversicherung Zusätzlich gehört die zum 1. Januar 2005 neu eingeführte „Rürup-Rente“ oder auch als Basis-Rente bezeichnete Rente zu dieser Schicht. Die Rürup-Rente ist eine neue Form der Altersvorsorge, die bislang nur in Form von privaten Rentenversicherungen mit reiner Rentenzahlung angeboten wird. Reine Rentenzahlung bedeutet, dass man zum „Ablauf“ der Versicherung nicht wählen kann, ob man das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erhalten möchte, oder in Form einer Auszahlung des (gesamten oder eines Teils des) angesparten Kapitals. Es gibt also kein „Kapitalwahlrecht“. Bei dieser Versicherung ist außerdem (in gewissen gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen) der Einschluss von Todesfallleistungen, Hinterbliebenenrenten oder Berufsunfähigkeitsrenten möglich. Auch der Einschluss der Beitragsbefreiung für die Rürup-Rente im Berufsunfähigkeits-Fall ist möglich.
Rürup-Fondssparplan Inzwischen steht auch der Fondsbranche vom Gesetzgeber offen, Produkte im Bereich der Rürup-Rente als Fondssparplan anzubieten. Deshalb gibt es neuerdings die DWS BasisRente Premium von der renommierten Fondsgesellschaft DWS. Dies erhalten Sie bei uns mit Sonderkonditionen. Weitere Informationen finden Sie über die Seite DWS BasisRente Premium.
Besteuerung Die Renten aus den Produkten der 1. Schicht werden vollständig nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2040 gibt es allerdings dazu noch Übergangsregelungen (in 2005 nur 50 % der Renten steuerpflichtig. Schrittweise wird bis zum Jahr 2040 auf 100% steuerpflichtiger Anteil der Renten erhöht).
Vorsorgeaufwendungen Im Gegenzug können die eingezahlten Beiträge während der Beitragszahlungszeit jedes Jahr von der Steuer abgesetzt werden (Übergangsregeln: 2005 werden zunächst nur 60% von max. 20.000 € Jahres-Beiträgen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich anerkannt, schrittweise wird dies erhöht auf die Abzugsfähigkeit der vollen 20.000 € pro Jahr.)
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