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Die Basis-Rente/Rürup-Rente eignet sich prinzipiell für alle, die steuerlich gefördert für das Alter vorsorgen und sparen möchten.
Geförderter Personenkreis Die DWS BasisRente Premium ist daher möglich für alle Arbeiter, Angestellten und Beamten. Darüber hinaus können aber hier auch nicht gesetzlich rentenversicherte Personenkreise die Förderung in Anspruch nehmen. Hierzu zählen insbesondere Selbstständige und Freiberufler. Da diese Personengruppen die Riester-Förderung bisher leider meist nicht in Anspruch nehmen können, ist diese Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge besonders für Selbstständige und Freiberufler sehr interessant.
Sonderausgabenabzug der Beiträge Die Beiträge bei der Basis-Rente bzw. Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. So können die Beiträge in bestimmten Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierbei gelten Höchstbeträge von 20.000 € im Jahr für Alleinstehende sowie 40.000 € für Verheiratete. In einer Übergangsphase bis zum Jahre 2025 sind die Beiträge zu einem gewissen Prozentsatz absetzbar. Die “Berücksichtigungsquote” steigt von 60 % im Jahr 2005 schrittweise 100% im Jahr 2025. Im Jahr 2012 sind 74 % und im Jahr 2013 76 % absetzbar.
Besteuerung der Rentenzahlung Die Rente, die nach Rentenbeginn aus dem Rürup-Vertrag ausgezahlt wird, wird steuerlich genauso behandelt wie die Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und wird somit dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Der Anteil der Rente, der angerechnet wird, steigt in einer Übergangsphase vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2030 für Neurentner in diesen Jahren je nach Alter bei Rentenbeginn von 50 % auf 100 %.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung Damit die Beiträge steuerlich absetzbar sind, muss das Rürup-Produkt die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Zertifizierung als Basis-Rente erfüllen. Selbstverständlich erfüllt die DWS BasisRente Premium alle notwendigen Bedingungen und hat als eine der ersten Rürup-Produkte die Zertifizierung erhalten. Zu den Voraussetzungen gehören u.a. die Auszahlung einer lebenslangen Leibrente frühestens ab dem 60. Lebensjahr und dass die Rentenansprüche nicht an andere Personen übertragbar, nicht beleihbar, nicht vererblich, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein dürfen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Rürup-Förderung.
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