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Ruerup-Fondssparplan.de

Rürup-Fondssparpläne

 

Bei uns erhalten Sie Informationen zu Rürup-Fondssparplänen und können zudem bei uns Rürup-Fondssparpläne mit Sonderkonditionen abschließen.

Im Jahr 2005 wurde eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge eingeführt: Die Rürup-Rente, oftmals auch unter dem Namen Basis-Rente bekannte Altersvorsorgeform.

Bisher konnte die Rürup-Rente nur als konventionelle Rentenversicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden (bei uns mit 80 Euro-Gutschein als Willkommens-Bonus). Rürup-Fondssparpläne waren dagegen bislang nicht möglich. Allerdings hat der Gesetzgeber nun ermöglicht, dass die Rürup-Rente ebenfalls wie die Riester-Rente auch als Fondssparplan abgeschlossen werden kann.

Wir bieten hierzu die DWS BasisRente Premium an. Diese nutzt die sehr erfolgreichen Produkteigenschaften der DWS RiesterRente Premium und bietet neben einer chancenreichen Anlage in Investmentfonds sehr interessante Möglichkeiten zur RIsikominderung (z.B. Sparbeitragsgarantie, Höchststandssicherung). Im Rahmen eines finanzmathematischen Modells wird von der Fondsgesellschaft tagesaktuell das Risiko des Produktes (Aufteilung zwischen Aktien- und Rentenfonds) individuell für jeden Vertrag überprüft und ggf. angepasst.

Auf der Seite DWS BasisRente Premium finden Sie weitere Informationen zu diesem Rürup-Fondssparplan..

 Vergleichsrechner und Online-Abschluss für eine Rürup-Rentenversicherung

Nachfolgend finden Sie einen Vergleichsrechner, mit dem Sie Ihre Rürup-Rentenversicherungen (Basis-Rente) berechnen können.

Link: Vergleichsrechner für Rentenversicherungen

Der Vergleichsrechner beinhaltet nicht nur Rürup-Rentenversicherungen, sondern auch Private Rentenversicherungen (sowohl konventionelle Tarife als auch fondsgebundene Tarife). Um lediglich Rürup-Rentenversicherungen zu berechnen, aktivieren Sie bitte im Rechner das Häkchen nur bei “basis (Rürup)” und deaktivieren Sie die Häkchen bei “klassisch”, “fonds” und “british”. Dann werden im Vergleichsergebnis nur Rürup-Rentenversicherungen angezeigt.

Für einen Online-Abschluss über den Vergleichsrechner erhalten Sie einen 80 Euro-Gutschein. Dazu müssen Sie uns lediglich das acrobat Formular Versicherungs-Willkommens-Bonus nach Vertragsabschluss ausgefüllt zusenden.

Aral TankgutscheineSonderkonditionen bei Rürup-Verträgen (Basis-Rente):

  • Für Rürup-Fondssparplan: Für die DWS BasisRente Premium erhalten Sie einen attraktiven Neukundenbonus, dessen Höhe wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.
  • Für Rürup-Rentenversicherung: 80 Euro-Gutschein: Für den Abschluss einer Rentenversicherung (private RV, Rürup-Rente, Riester-Rente) erhalten Sie von uns als Dankeschön einen 80 Euro-Gutschein. Details zum Erhalt des Versicherungs-Willkommens-Bonus finden Sie auf der Seite Bonus-Programme.

    Sie finden Vergleichsrechner mit Online-Abschluss-Möglichkeit zu vielen Versicherungssparten auf unserem Online-Finanzportal.de.

 Aktuelles zu Rürup-Fondssparplänen

Bei uns erhalten Sie die neu eingeführte DWS BasisRente Premium, ein Rürup-Fondssparplan (Basis-Rente), der die sehr erfolgreichen Produkteigenschaften der DWS RiesterRente Premium mit den Anforderungen eines Basis-Rente-Fondssparplanes verbindet.

Über die Seite DWS BasisRente Premium finden Sie weitere Informationen zum Produkt.

 Geförderter Personenkreis bei Rürup

Die Basis-Rente/Rürup-Rente eignet sich prinzipiell für alle, die steuerlich gefördert für das Alter vorsorgen und sparen möchten. Sie ist daher möglich für alle Arbeiter, Angestellten und Beamten. Darüber hinaus können aber hier auch nicht gesetzlich rentenversicherte Personenkreise die Förderung in Anspruch nehmen. Hierzu zählen insbesondere Selbstständige und Freiberufler. Da diese Personengruppen die Riester-Förderung bisher leider meist nicht in Anspruch nehmen können, ist diese Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge besonders für Selbstständige und Freiberufler sehr interessant.

 Staatliche Förderung im Rahmen der Rürup-Rente

Die Beiträge bei der Basis-Rente bzw. Rürup-Rente werden steuerlich gefördert. So können die Beiträge in bestimmten Grenzen gemeinsam mit eventuellen Beiträgen (inkl. etwaiger Arbeitgeber-Anteile) zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zu landwirtschaftlichen Alterskassen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Hierbei gelten Höchstbeträge von 20.000 € im Jahr für Alleinstehende sowie 40.000 € für Verheiratete. Dabei ist jedoch eine Übergangsphase bis zum Jahre 2025 zu beachten, in der die Beiträge zu einem bestimmten Prozentsatz der o.a. Grenzen abgezogen werden können. Im Jahr 2005 betrug diese “Berücksichtigungsquote” 60 % (für Alleinstehende also 12.000 €); danach steigt diese Quote jährlich um 2 % und beträgt daher in 2007 nun 64 %. Ab dem Jahr 2025 können dann 100 % dieser Höchstgrenzen geltend gemacht werden.

Steuerjahr

2005

2006

2007

2008

2009

...

2023

2024

2025

Berücks.quote

60 %

62 %

64 %

66 %

68 %

...

96 %

98 %

100 %

Ruerup

Die Rente, die nach Rentenbeginn aus dem Rürup-Vertrag ausgezahlt wird, wird steuerlich genauso behandelt wie die Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und wird somit dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Der Anteil der Rente, der angerechnet wird, steigt in einer Übergangsphase vom Jahr 2005 bis zum Jahr 2030 für Neurentner in diesen Jahren je nach Alter bei Rentenbeginn von 50 % auf 100 %.

 Voraussetzungen für eine staatliche Förderung

Um die Beiträge steuerlich geltend machen zu können, hat der Gesetzgeber für die Begünstigung ein paar Bedingungen vorgegeben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Rente auch tatsächlich für die Altersvorsorge des Einzelnen eingesetzt wird:

  • Monatliche Rente darf frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
  • Es darf nur eine monatliche, lebenslange Rente gezahlt werden; Auszahlungen in einem Betrag oder auch Teilbetrag sind nicht zugelassen.
  • Die Rentenansprüche dürfen nicht übertragbar, beleihbar, vererblich, veräußerbar oder kapitalisierbar sein.

    Die Nichtvererbbarkeit bedeutet aber keinen Ausschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung. Vielmehr können die Versicherungsansprüche mit einer zusätzlichen Hinterbliebenen-Absicherung kombiniert werden, wodurch der Ehegatte als auch die kindergeldberechtigten Kinder abgesichert werden können.

    Die Rürup-Rente kann ebenfalls in einem gewissen Umfang eine ergänzende Absicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsehen.

 Funktionsweise der Rürup-Rente

Bisher wird die Rürup-Rente als Rentenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Dabei können die Beiträge i.d.R. monatlich, jährlich oder flexibel sogar als Einmalbeitrag gezahlt werden. Das führt zu einer großen Flexibilität der Beitragszahlung. Auch beitragsfreie Zeiten wirken sich nicht förderschädlich aus.

Neuerdings ist auch der Abschluss eines Rürup-Fondssparplanes durch den Gesetzgeber zugelassen. Auf der Seite DWS BasisRente Premium finden Sie weitere Informationen zum Rürup-Fondssparplan.

 

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  • Für Rürup-Fondssparplan: Für die DWS BasisRente Premium erhalten Sie einen attraktiven Neukundenbonus, dessen Höhe wir Ihnen gerne auf Anfrage mitteilen.
  • Für Rürup-Rentenversicherung: 80 Euro-Gutschein: Für den Abschluss einer Rentenversicherung (private RV, Rürup-Rente, Riester-Rente) erhalten Sie von uns als Dankeschön einen 80 Euro-Gutschein. Details zum Erhalt des Versicherungs-Willkommens-Bonus finden Sie auf der Seite Bonus-Programme.

    Sie finden Vergleichsrechner mit Online-Abschluss-Möglichkeit zu vielen Versicherungssparten auf unserem Online-Finanzportal.de.

 Aktuelle Nachrichten

15.05.09: Vorteil von Riester-Sparplänen bei der Abgeltungssteuer
Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden die ungeförderten Erträge von Riester-Fondssparplänen nach einer Mindestanspardauer von 12 Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren des Riester-Sparers nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes besteuert. Dies gilt für die Erträge aus ungeförderten Einzahlungen; dies sind Einzahlungen, die über die Förderhöchstgrenze von 2.100 € eines Jahres hinaus gehen und auch Einzahlungen in zertifizierte Riester-Produkte, für die gar keine Riester-Förderung beantragt wird.
Eine ausführliche Version dieser Nachricht finden Sie auf der Seite Aktuelle Nachrichten.

23.04.2009: Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009
Das Bundeskabinett hat zum 1. Juli 2009 eine Rentenerhöhung beschlossen, nach der die Renten im Westen um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent steigen sollen. Hieran angekoppelt ist auch die Erhöhung des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II, welches um 8 Euro auf 359 Euro steigt.
Quelle: Reuters vom 22.04.2009

03.04.2009: Sicherheit bei Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist im Falle der Arbeitslosigkeit bzw. dem Bezug von Arbeitslosengeld II vor dem Zugriff des Staates sicher. Bevor das Sozialamt Arbeitslosengeld II auszahlt, muss dieser zunächst sein privates Vermögen unter Berücksichtigung von Freigrenzen aufbrauchen. So bleiben z.B. bei einem 35-Jährigen 4.000 Euro pro Lebensjahr pfändungsfrei und werden nicht angetastet.
Eine ausführliche Version dieser Nachricht finden Sie auf der Seite Aktuelle Nachrichten.

28.03.2009: Deutsche sparen fürs Alter
Nach einer Forsa-Umfrage ist für 80 Prozent der Befragten die Altersvorsorge das wichtigste Sparziel. So sparen bereits 40 Prozent der Bundesbürger im Rahmen der Riester-Rente für das Alter.
Interessant ist, dass 79 Prozent der Befragten ihre monatlichen Sparraten trotz der Krise nicht reduzieren und weiter sparen.
Quelle: Handelsblatt online vom 27.03.09

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